In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
Motorräder sind davon ausgenommen
1,6 mm Restprofil ist vorgeschrieben, 4 mm sind empfehlenswert
In welchem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht?
Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist also ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind.
Woran erkenne ich einen Winterreifen?
Standard auf Winterreifen: Das Alpine-Symbol und die M+S-Kennzeichnung ∙ © ADAC
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (siehe Foto). Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Welches Bußgeld droht, wenn ich keine Winterreifen aufgezogen habe?
Der einfache Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außerdem wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:
- einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
- Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind
Diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur unter diesen Voraussetzungen mit Sommerreifen fahren:
vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist
- während der Fahrt ist ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, der in Metern mindestens der Hälfte der Geschwindigkeit in km/h entspricht ("halber Tacho")
- es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, sofern nicht ohnehin eine geringere Geschwindigkeit geboten ist
Wieviel Profil müssen Winterreifen mindestens haben?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach spätestens sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Reichen Ganzjahresreifen auch im Winter aus?
Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder (in der oben genannten Übergangsfrist) die M+S-Kennzeichnung haben. Diese darf man auch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Ist keines der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres- sondern um einen Sommerreifen.
Was ist, wenn ich mit Sommerreifen im Winter einen Unfall habe?
Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen.
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.
Müssen auch ausländische Fahrzeuge in Deutschland mit Winterreifen fahren?
Die Vorschrift gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Haben Mietwagen auch Winterreifen?
Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten.
Häufig verlangen die Autovermieter für Winterreifen allerdings ein zusätzliches Entgelt. Rechtlich gesehen gibt es regelmäßig aufgrund der Vertragsfreiheit keine Möglichkeit den Vermieter zu verpflichten, die Winterreifenausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Darf ich mein Auto mit Sommerreifen im Winter am Straßenrand parken?
Ja. Nur, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gefahren wird, drohen die entsprechenden Sanktionen.
Darf ich Winterreifen auch im Sommer fahren?
Winterreifen dürfen auch im Sommer ohne Einschränkungen einfach weitergefahren werden. Der Gesetzgeber verbietet es zumindest nicht.
Was gilt bei einer Reifenpanne?
Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.
Winterreifenpflicht im Ausland: Was muss ich beachten?
In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären.
Empfehlung des ADAC
Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" bzw. dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der "situativen Winterreifenverordnung". Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.
Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann.
Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen. Nicht jeder Winter- oder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet.
Quelle. www.ADAC.de